Frauke Frommann

26. Juni 2014
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  • Dipl. Ing. Architektin
  • Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten




info

  • Solide Wertermittlungsgutachten für den sicheren Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie und/oder eines Grundstücks
  • Qualifizierte Immobilienwertermittlung bei familieninternen Vermögensauseinandersetzungen, z.B. bei Scheidung, Schenkung und in Erbangelegenheiten
  • Immobiliensachverständige für Gerichte, z.B.für Zwangsversteigerung, Ehescheidung und Erbschaften
  • Immobiliengutachten für Banken, z.B. Marktwertermittlung und Erstellung von Beleihungswertgutachten als Grundlage für Immobilienfinanzierungen
  • Wertermittlung aus steuerlichen Zwecken für das Finanzamt, z.B. für die Feststellung von bilanziellen Vermögenswerten
  • Die Preise und Kosten für eine Immobilienbewertung, bzw. das Honorar für die Immobilienwertgutachten, z. B. für die Erstellung eines Marktwert-, Verkehrswert- oder Beleihungswertgutachtens ist mit Frau Frommann – Immobiliensachverständige – auszuhandeln. Als Anhalt kann u.a. der § 34 der Honorartafel der HOAI 2003 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) herangezogen werden. Eine Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand oder auch Honorarpauschalen für eine Bewertung sind möglich.




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Sachverständigenbüro Frommann, Immobilienbewertung
Südring 18
22303 Hamburg 

Tel.: 0 40 – 27 16 39 10   Fax 0 40 – 27 16 39 11




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f.frommann [at] t-online.de




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www.frommann-gutachten.de

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