Als Wohnungseigentum wird die Sonderform des Eigentums genannt. Es ist das Recht an eine einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus o.ä.
Wenn Einheiten nicht zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, nennt man diese Teileigentum.
Im Grundbuch werden für beide Sondereigentumsarten ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück vergeben . Im Grundbuch lautet dies z.B. „30/100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück xy, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. yz bezeichneten Wohneinheit“.